Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechtes
23. Juni 2018- Version
- Download 19
- Dateigrösse 74.20 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum 23. Juni 2018
- Zuletzt aktualisiert 23. Juni 2018
Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechtes
Dieser Antrag ist bei dem für den aufnehmenden Verein (Gastverein) zuständigen Kreisjugendausschuss einzureichen. Voraussetzung für die Genehmigung des Zweitspielrechtes ist eine gültige Spielerlaubnis des Juniorenspielers/der Juniorinnenspielerin für einen Stammverein im NFV und dessen schriftliche Zustimmung zur Erteilung eines Zweitspielrechtes.